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Sängerkreis Bamberg
des Fränkischen Sängerbundes e.V. im Deutschen Chorverband e.V. |
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Informationspflichten nach dem Telemediengesetz |
Angaben zu § 5 TMG Autor Haftungsausschluss Satzung des Sängerkreises(pdf) Geschäftsordnung (pdf) vollständiger Gesetzestext des TMG |
| Gesetzestext | Unsere Angaben | ||
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| (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: | Der Sängerkreis Bamberg fordert für seine Internetpräsentation kein Entgelt. Sämtliche Informationen einschließlich des Notendownloads sind frei zugänglich und kostenlos. Ein Impressum ist daher nicht notwendig. Dennoch wollen wir Ihnen die Angaben zum Impressum nicht vorenthalten. | ||
| 1. | den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, |
Name: Sängerkreis Bamberg Sitz: Bamberg Rechtsform: Verein (nicht eingetragen) Stamm- oder Grundkapital: entfällt 1. Vorsitzender des Sängerkreises Bamberg: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende nebst seinen Stellvertretern, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Geschäftsführer. | |
| 2. | Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, | ||
| 3. | soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, |
Entfällt. Eine behördliche Zulassung benötigt der Sängerkreis Bamberg nicht. | |
| 4. | das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, | Entfällt. Als nicht eingetragener Verein ist der Sängerkreis Bamberg weder in das das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister noch in das Genossenschaftsregister eingetragen, und verfügt entsprechend nicht über einer Registernummer. | |
| 5. | soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über |
Entfällt. Der Sängerkreis Bamberg betreibt keinen Beruf noch bildet er in einem Beruf aus. Die Grundausbildung der Chorleiter, welche dann in der Regel eher ehrenamtlich - oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung - tätig sind, wird kaum unter die Regelungen des ABl. EG Nr. L 19 S. 16, oder den Sinn von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, fallen. | |
| a) | die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, | ||
| b) | die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, | ||
| c) | die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind, | ||
| 6. | in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, |
Entfällt Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt der Sängerkreis Bamberg nicht. |
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| 7. | bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber. | Entfällt | (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. | Weitergehende Informationspflichten sind im Rahmen der Aufgaben des Sängerkreises Bamberg nicht bekannt. |
Zur Satzung des Sängerkreises Bamberg
Zur Geschäftsordnung des Sängerkreises Bamberg
Gegenüberstellung der früheren und der aktuellen Regelungen
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Peter GüntherFalls Sie Fragen, Kritik oder Anregungen zu diesen Internetseiten haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns unter der obigen Adresse in Verbindung.
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