|
Sängerkreis Bamberg
des Fränkischen Sängerbundes e.V. im Deutschen Chorverband e.V. |
|
Die nachfolgenden Gesetztesauszüge und Artikel zu ausgewählten Rechtsgebieten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß die Gesetze zwischenzeitlich geändert wurden oder sich die Rechtsprechung geändert hat. Diese Seiten dienen daher nur der Information und stellen keine juristische Beratung dar. Fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt oder Notar. Für Handlungen, welche aufgrund der hier enthaltenen Informationen begangen werden, können wir keine Haftung übernehmen.
(inzwischen abgelöst durch das Telemediengesetz)
Ersteller von Internetseiten sollten dieses Gesetz wenigstens in Grundzügen kennen. Insbesondere bitten wir § 6 TDG - Informationspflichten - zu beachten.
Ist es sinnvoll oder sogar notwendig, den Verein in das Vereinsregister einzutragen?
Eine abschließende Antwort für Ihren speziellen Verein kann hier natürlich nicht gefunden werden. Eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar kann ein allgemein gehaltener Artikel nicht ersetzen.
Welche Angaben sind bei der Internetpräsentation eines (Gesang-) Vereins unbedingt erforderlich?